Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für alle Reinigungsdienstleistungen von Smash & Shine rund um Padelcourts und Padelanlagen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungsleistungen zwischen Moritz Bratzke, Schäferkampstraße 27, 44287 Dortmund (im Folgenden „Anbieter") und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde").
(2) Die Leistungen richten sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Betreiber von Padelanlagen, als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Einzelne Bestimmungen dieser AGB gelten ausdrücklich nur gegenüber einer der beiden Gruppen; dies ist dort jeweils angegeben.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Angebote des Anbieters sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Zugang gültig.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt oder der Anbieter einen Auftrag des Kunden bestätigt. Die Annahme und die Auftragsbestätigung sind formfrei möglich, insbesondere per E-Mail, über einen Messengerdienst, telefonisch oder mündlich.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt Reinigungsleistungen an Padelcourts und Padelanlagen, insbesondere die vollständige Glasreinigung, die Reinigung von Courtgestell und Gittern sowie das Entfernen von Ballfilz am Glasrand.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Anzahl der Courts und der Termin ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
(3) Nicht geschuldet ist die Beseitigung von Schäden und Veränderungen, die sich durch Reinigung nicht beheben lassen, insbesondere Kratzer, Korrosion, Verätzungen, Materialermüdung, dauerhafte Verfärbungen sowie bereits eingetretene Schäden an Beschichtungen oder Dichtungen.
(4) Der Anbieter darf Nachunternehmer einsetzen. Für deren Leistungen haftet er wie für eigene.
§ 4 Kostenlose Erstreinigung für Neukunden
(1) Der Anbieter kann Neukunden eine einmalige kostenlose Erstreinigung anbieten. Neukunde ist ein Kunde, für dessen Anlage der Anbieter zuvor keine Reinigungsleistung erbracht hat.
(2) Die kostenlose Erstreinigung umfasst die Reinigung eines Courts im Umfang des § 3 Absatz 1. Sie wird je Anlage nur einmal gewährt.
(3) Für die Erstreinigung selbst wird keine Vergütung berechnet. Kommt im Anschluss kein entgeltlicher Auftrag zustande, berechnet der Anbieter eine Fahrtkostenpauschale. Deren Höhe wird vor der Durchführung mitgeteilt und im Angebot ausgewiesen.
(4) Ein Anspruch auf die kostenlose Erstreinigung besteht nicht. Der Anbieter kann das Angebot jederzeit für die Zukunft einstellen oder von freien Kapazitäten abhängig machen.
(5) Für die unentgeltlich erbrachte Erstreinigung haftet der Anbieter nach § 11; die Beschränkungen dieser Ziffer gelten entsprechend.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die zu reinigenden Courts zum vereinbarten Termin zugänglich und spielfrei sind, einschließlich erforderlicher Schlüssel, Codes oder eines Ansprechpartners vor Ort.
(2) Der Kunde stellt, soweit erforderlich, einen Strom- und Wasseranschluss in zumutbarer Entfernung unentgeltlich zur Verfügung.
(3) Der Kunde sorgt dafür, dass die zu reinigenden Flächen frei zugänglich sind und keine größeren Gegenstände im Weg stehen.
(4) Der Kunde weist den Anbieter vor Beginn der Arbeiten auf bekannte Vorschäden, empfindliche Oberflächen, lose Bauteile sowie auf besondere Anforderungen des Herstellers der Anlage hin.
(5) Verletzt der Kunde diese Pflichten und entsteht dadurch Mehraufwand, kann der Anbieter diesen gesondert berechnen. Kann die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erbracht werden, gilt § 6 Absatz 3 entsprechend.
§ 6 Termine, Absagen und Verzögerungen
(1) Termine werden einvernehmlich festgelegt. Sie sind verbindlich, sobald sie in Textform bestätigt wurden.
(2) Muss ein Termin aus Gründen verschoben werden, die der Anbieter zu vertreten hat, informiert er den Kunden unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an.
(3) Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab oder wird die Leistung aus Gründen unmöglich, die der Kunde zu vertreten hat, kann der Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen (§ 648 Satz 2 BGB).
(4) Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Stromausfall oder behördlichen Anordnungen, ruhen die Leistungspflichten. Beide Parteien vereinbaren in diesem Fall unverzüglich einen Ersatztermin.
§ 7 Abnahme
(1) Die Leistung ist nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme erfolgt möglichst gemeinsam vor Ort.
(2) Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Anzeige der Fertigstellung ab, ohne einen wesentlichen Mangel zu benennen, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die gereinigten Courts nach Fertigstellung wieder für den Spielbetrieb nutzt.
(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen. Für Kaufleute gilt § 377 HGB entsprechend.
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben.
(2) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Abstimmung gesondert berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Verzugszinsen nach § 288 BGB.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 9 Mängelansprüche
(1) Bei einem Mangel hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert der Anbieter sie ernsthaft und endgültig, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 11.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder Messenger geschlossen wurde.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, genügt eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Anbieter, etwa per Brief, E-Mail oder Telefon. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Erklärung.
(3) Im Fall eines wirksamen Widerrufs erstattet der Anbieter alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung.
(4) Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er dem Anbieter bei einem Widerruf einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung.
(5) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.
(6) Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Keine Haftung besteht für Schäden, die auf bereits vorhandene Mängel der Anlage, auf unterlassene Hinweise nach § 5 Absatz 4 oder auf unvorhersehbare äußere Einflüsse zurückgehen.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Versicherung
Der Anbieter unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Angaben zum Versicherer und zum räumlichen Geltungsbereich finden sich im Impressum.
§ 13 Laufzeit und Kündigung wiederkehrender Leistungen
(1) Werden wiederkehrende Reinigungen vereinbart, ergeben sich Laufzeit und Kündigungsfristen aus der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Ist nichts vereinbart, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dortmund ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.